Krankenkasse zahlt nicht für homöopatische Mittel
Kassel. Homöopathische Arzneimittel müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nachgewiesen ist. Homöopathische Medikamente müssten sich an den gleichen Maßstäben messen lassen, die für schulmedizinische Arzneimittel gelten, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 6 KA 34/13 R und B 6 KA 35/13 R). Die Biologische Heilmittel Heel GmbH wollte für zwei ihrer nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimittel gegen »verschiedene Schwindelzustände« und zur Behandlung »rheumatischer Gelenkbeschwerden« erreichen, dass sie von den Krankenkassen bezahlt werden. epda/nd
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