»Schockierend leichte Strafe«

Ankläger gehen bei Pistorius von Tötungsabsicht aus

  • Lesedauer: 2 Min.

Pretoria. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil gegen Südafrikas Sprintstar Oscar Pistorius als »schockierend leichte« Strafe kritisiert und Berufung eingelegt. Urteil und Strafmaß werden angefochten, so die Anklagebehörde. Zunächst muss gerichtlich über die Zulässigkeit der Berufung entschieden werden. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Verurteilung von Pistorius zu fünf Jahren Haft sei »unangemessen«, hieß es in der Erklärung der Anklagebehörde. Ein »vernünftiges« Gericht hätte nicht so entschieden.

Der 27-Jährige war am 21. Oktober wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa sprach den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig. Laut Staatsanwaltschaft könnte Pistorius das Gefängnis nach jetzigem Stand nach zehn Monaten verlassen, um den Rest der Strafe unter Hausarrest zu verbüßen.

Behördensprecher Nathi Mncube sagte, die Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung werde voraussichtlich Richterin Masipa fällen. Wenn sie zugelassen werde, komme der Fall vor das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein. Dort urteilen drei bis fünf Richter. Wird die Berufung abgelehnt, steht der Staatsanwaltschaft noch der Weg einer Petition an das oberste Gericht offen.

In einem jetzt in Großbritannien erscheinenden Buch schreibt die Mutter Steenkamps über die Beziehung ihrer Tochter zu Pistorius. Darin heißt es, es sei das »Pech Reevas« gewesen, dass sie Pistorius getroffen habe, denn »früher oder später hätte er jemanden getötet«. AFP

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