Schweriner Landtag hebt Immunität von Udo Pastörs wieder auf

Staatsanwaltschaft Chemnitz will gegen ihn ermitteln / NPD-Abgeordneter soll im sächsischen Wahlkampf Mitglieder der Linkspartei beleidigt haben

  • Lesedauer: 1 Min.
Die Liste der strafbewehrten Ausfälle von Udo Pastörs ist lang: Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, auch den Holocaust hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Landtag indirekt geleugnet. Jetzt hat der frühere NPD-Vorsitzende erneut seine Immunität verloren - wegen eines Wahlkampfauftritts.

Schwerin Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch erneut die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz will gegen den 62-Jährigen ermitteln, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Pastörs soll im August in Aue während des sächsischen Wahlkampfes Mitglieder der Linkspartei beleidigt und sie unter anderem als »Stasi-Schweine« bezeichnet haben. Die Betroffenen hatten Anzeige erstattet. Seit der Wahl 2011 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns schon siebenmal den Schutz für Pastörs vor Strafverfolgung aufgehoben. Erst dann darf die Staatsanwaltschaft ermitteln. nd/dpa

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.