Lohnt sich eine Lebensversicherung noch?

Lebensversicherungen (Teil 2 und Schluss)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Das »Lebensversicherungs-Reformgesetz« soll die Branche eigentlich stabilisieren. Dabei trifft das kürzlich in Kraft getretene Gesetz die Assekuranz in ihrem Kern.

Die deutschen Lebensversicherer haben mehr als 900 Milliarden Euro angelegt - der weit überwiegende Teil, der Versicherungsverband GDV spricht von über 90 Prozent, ist mehr oder weniger direkt abhängig von der Entwicklung der Zinssätze auf den Finanzmärkten. Und die seit Jahren rekordverdächtig niedrigen Leitzinssätze der führenden Zentralbanken machen der Versicherungswirtschaft das Leben schwer.

2015 sollen die Versicherer nun weniger stille Reserven »heben« und an ihre Kundschaft ausschütten. So soll die Kapitalbasis der Firmen gestärkt und die Sicherheitsverkäufer für die Zukunft wetterfest gemacht werden.

Doch die Sache hat zwei Haken. Zunächst: Die Versicherungsunternehmen partizipieren nicht im gleichen Maß von den Neuregelungen, so Experten des Spezialversicherers Partner in Life (PiL). Daher wird es bei vielen Versicherungsunternehmen und deren Verträgen spürbare Kürzungen geben. Das ist der zweite Haken. »Wir sehen, dass seit Ausbruch der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und dem sukzessiven Rückgang des Zinsniveaus rund 80 Prozent der etwa 92 Lebensversicherer in Deutschland gezwungen waren, regelmäßig auch die Schlussüberschussanteile zu kürzen«, sagt Dean Goff, Vorstand der Luxemburger Partner in Life. Dieses Minus komme bei den Kunden als sinkende Rückkaufswerte und Ablaufprognosen an.

Ablaufleistung sinkt

Viele Kunden werden bei Weitem nicht die erwartete Ablaufleistung erhalten. Die stärksten »Wertkorrekturen« werden wohl Policen erfahren, die in den nächsten fünf bis acht Jahren ablaufen, weil sie nicht mehr nennenswert von künftig steigenden Zinsen profitieren könnten.

Entscheidend in der Praxis ist, wie hoch die Garantieverpflichtungen in der Vergangenheit waren - sie sind bei älteren Verträgen meist höher als bei jüngeren - und wie hoch die Kostenquote des Versicherers ist. Zudem spielen die Reserven eine wichtige Rolle, die Unternehmen in der Vergangenheit gebildet haben.

Auf dieser Basis entscheiden die Konzernvorstände im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Ausschüttungen für die Kunden. Reduzierungen der Ablaufprognose bis zu 15 Prozent nach unten sind laut PiL keine Seltenheit.

Sie können gegensteuern

Stiftung Warentest hat dramatische Fälle gesammelt. Typisch ist der Absturz der Police von Frau Rosi P: Ihr werden von der Victoria Versicherung nach heutigem Stand in vier Jahren monatlich nur 382 Euro an Rente ausgezahlt - statt ursprünglich 599 Euro.

Das zeigt, wie unverbindlich die vom Versicherer gemachten »voraussichtlichen« Auszahlungen wirklich sind.

Aber nicht jede/jeder hat mit einer Police auf Sand gebaut: Wer zeitig gegensteuerte, hat nun weniger Sorgen. Einige Konzerne haben eine vergleichsweise moderate Kostenquote, müssen im Durchschnitt keine allzu hohen Garantieverpflichtungen bedienen und weisen eine gut gepolstert Reserveausstattung auf. Der Spezialist PiL nennt beispielhaft Allianz und Debeka, Alte Leipziger, R+V und andere. Nach der aktuellen Wertkorrektur durch den teilweisen Wegfall der Bewertungsreserven infolge der Gesetzeskorrektur 2014 sollten sich die meisten Verträge dieser Versicherer bald stabilisieren.

Erkundigungen über Ihren Versicherer können sich lohnen. Sie sollten ihre Policen von unabhängigen Experten oder Verbraucherzentralen prüfen lassen, raten Fachleute - besonders Verträge im letzten Drittel der Laufzeit.

Handlungsspielräume für den Versicherten

Möglich sind Veränderungen am Vertrag.

  • So wirkt sich etwa eine Umstellung auf eine jährliche statt monatliche Zahlweise positiv aus. Geprüft werden sollte, ob durch gesunkene Leistungen eine unerwünschte Lücke in der Altersvorsorge entsteht.
  • Dies gilt in besonderem Maße für Verträge, die für die »endfällige Tilgung« einer Hausfinanzierung bespart werden.
  • Gewerbetreibende und Mittelständler sollten prüfen, ob sie »Rückdeckungsverträge« im Rahmen der betrieblichen Zusage zur Altersvorsorge unterhalten. Bereits eine geringfügige Reduzierung etwa von Schlussüberschussanteilen auf Ebene der Versicherungsgesellschaft kann gehörig Folgen für einzelne Policen haben. Hermannus Pfeiffer

Siehe auch nd-ratgeber Nr. 1159 vom 9. Juli und Nr. 1165 vom 20. August 2014.

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