Es ist offiziell: Museum Bern nimmt an

Gurlitt-Erbe

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Das Kunstmuseum Bern nimmt das Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt an. Das bestätigte der Stiftungsratspräsident des Museums, Christoph Schäublin, am Montag in Berlin.

Schäublin sprach von einer »komplexen Verantwortung« gegenüber denjenigen, die nach Jahrzehnten berechtigte Ansprüche auf die Bilder hätten. Kein Bild, das aus der Raubkunst stamme oder unter Verdacht stehe, werde die »Schwelle des Kunstmuseums« übertreten und auf Schweizer Boden gelangen, betonte er. Kunstwerke, die unter dem Verdacht der Raubkunst stehen, sollen daher in Deutschland bleiben und an die Berechtigten zurückgegeben werden. Dies teilten Schäublin und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Montag in Berlin mit.

Sie unterzeichneten gemeinsam mit dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) eine Vereinbarung zum Umgang mit dem Gurlitt-Nachlass. Deutschland verpflichtet sich demnach, die Kosten für die Rückgabe von Bildern, die sich als NS-Raubkunst erweisen, zu übernehmen. Grütters betonte, die Aufarbeitung nationalsozialistischen Kunstraubs gehe weit über die rechtliche Dimension hinaus. Deutschland wolle seiner Verantwortung auch moralisch gerecht werden.

Von den Nazis als »entartet« diffamierte Kunst, die einst aus deutschen Museen entfernt wurde, soll in die Schweiz gehen. Gurlitts Geschäftsbücher sollten noch am Montag in die Online-Datenbank »Lostart« eingestellt werden. Schäublin betonte, Bern beteilige sich aktiv an der Erforschung der Herkunft der Bilder.

Der im Mai gestorbene Gurlitt, Sohn eines NS-Kunsthändlers, hatte das Berner Museum als Alleinerben eingesetzt. Seine Sammlung umfasst mehr als 1500 Bilder, darunter wertvolle Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet. Kurz vor seinem Tod hatte er einen Vertrag mit der Bundesregierung unterzeichnet, in dem er die weitere Erforschung seiner Sammlung auf Nazi-Raubkunst zusicherte. Die Vereinbarung zwischen Bern, Bund und Bayern fußt auf diesem Vertrag. Eine Cousine Cornelius Gurlitts zweifelt das Testament des Kunsthändlers allerdings an und beantragte beim zuständigen Amtsgericht in München einen Erbschein, wie das Gericht am Montag bestätigte. dpa/epd/nd

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