Keine neuen Rechte für Homosexuelle
Adoption
Die Bundesregierung will im Zuge der Ratifizierung des revidierten Europäischen Adoptionsübereinkommens homosexuellen Paaren kein Recht auf Adoption einräumen, so der Bundestag am 1. Oktober 2014.
Das EU-Übereinkommen von 2008 stellt den Staaten frei, auch gleichgeschlechtlichen Paaren, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Adoptionsrecht einzuräumen. Davon »wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen«, heißt es in den Erläuterungen zu einem Gesetzentwurf. Der Bundestag muss das Abkommen noch ratifizieren.
In dem revidierten Europäischen Adoptionsübereinkommen wird den Staaten die Möglichkeit eingeräumt, sogenannte Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner zuzulassen. Darauf sei die Bundesrepublik Deutschland »angewiesen«, weil durch ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 das Verbot dieser Adoptionsart aufgehoben wurde. epd/nd
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