Der Nazi hinterm Schnellhefter

Tino Brandt, einst V-Mann in Thüringen, muss wegen sexuellen Missbrauchs in Haft

  • Sebastian Haak, Gera
  • Lesedauer: 4 Min.
Einst war Tino Brandt einer der führenden Köpfe der Thüringer Neonazi-Szene. Nun musste er sich unter anderem wegen sexueller Übergriffe auf Kinder vor Gericht verantworten.

Der Mann, der in den 1990er Jahren das Gesicht des Thüringer Rechtsextremismus war, versteckt seine Augen, seine Nase, seinen Mund hinter einem schwarzen Schnellhefter. Seine Hände sind mit Handschellen gefesselt, als er in den großen Verhandlungssaal des Landgerichts Gera geführt wird. Nur an den Seiten der Mappe blitzt eine runde, metallene Brille hervor. Eine jenen Typs, die er schon in den 1990ern getragen hat. Auch der wiegende Gang ist noch immer der gleiche. Hinter der Mappe verbirgt sich äußerlich noch immer der gleiche Mann, der den rechtsextremen Thüringer Heimatschutz gründete, in dem sich auch die späteren NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt radikalisierten. Als Brandt kurz hinter seiner Mappe hervorlugt und sein Gesicht dann doch für einen Moment preisgibt, lässt sich das gut sehen.

Die Rolle, in der Brandt am Donnerstag in Gera auftritt, ist trotzdem eine ganz andere. Und deshalb tritt er ganz anders auf als einst. Damals war er der scheinbar große Führer der Neonazis im Freistaat, der bei zahlreichen Demonstrationen gegen Ausländer, Linke und »das System« hetzte. So wichtig schien er dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz damals für die Szene, dass der Inlandsnachrichtendienst ihn als V-Mann anheuerte und in ihm eine Top-Quelle sah. Etwa 200 000 D-Mark bekam er im Laufe der Jahre als Spitzel-Honorar. Jetzt wird er von Vertretern des Systems auf die Anklagebank geführt. Der Ex-Führer von Leuten, die immer wieder lauthals die »Todesstrafe für Kinderschänder« fordern, starrt stumm auf die Rückseite des Schnellhefters kurz bevor die Richter und die Schöffen den Saal betreten. Es dauert nicht allzu lange, bis Brandt andeutet, dass die Vorwürfe gegen ihm im Wesentlichen zutreffen.

Die 24 Seiten umfassende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Gera listet nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts insgesamt mehr als 150 einzelne Taten aus den Jahren zwischen 2011 und 2014 auf, mit denen sich Brandt strafbar gemacht haben soll. Unter anderem soll er in mehreren Fällen selbst Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Und noch viel häufiger soll er junge Menschen gegen Geld an Dritte vermittelt haben, damit diese sie missbrauchen können. Dass die Vorwürfe gegen Brandt direkt vor dem Landgericht verhandelt werden, sagt viel darüber aus, wie schwer sie wiegen. Ein Amtsgericht, die Instanz unter den Landgerichten, kann maximal Freiheitsstrafen von vier Jahren verhängen.

Brandt sagt öffentlich nicht viel an diesem Tag. Nachdem ihm die Handschellen abgenommen worden sind, er den Schnellhefter beiseite gelegt und sich die Kapuze vom Kopf gezogen hat, werden nur die Angaben zu seiner Person in öffentlicher Sitzung abgeglichen. Brandt beantwortet die Fragen des Vorsitzenden Richters nach seinem Namen, seiner Wohnanschrift seinem Familienstand und ähnlichen Details mit einem jeweils kurzen und strammen »Jawolll!«, »Ja!«, »Jawolll!«, »Ja!«, »Jawolll!«.

Dann schaut er lange in den Gerichtssaal, der schlecht besucht ist. Fast nur Polizisten und Journalisten sitzen im Raum. Brandts Gesicht ist ausdruckslos. Dann beantragen sein Anwalt sowie die Staatsanwältin und die Vertreter der Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Verfahren. Das, was hier verhandelt werden solle, berühre die Intim- und Privatsphäre sowohl des Angeklagten als auch der Opfer. Wie üblich bei Sexualdelikten, an denen Minderjährige beteiligt sein sollen, gibt das Gericht dem Antrag statt.

Der Rest des Verhandlungstages vergeht deshalb mit der öffentlichen Abarbeitung von juristischen Formalia und der nicht-öffentlichen Vernehmung sowohl von Brandt als auch einer Zeugin, einer Polizistin. Da gibt es schon eine Absprache zwischen allen Prozessbeteiligten: Wenn Brandt ein umfassendes Geständnis ablegt, dann kann das Gericht sowohl ihm als auch seinen Opfer eine weitere detaillierte und ziemlich sicher peinliche Befragung ersparen. Und Brandt kann mit einer Strafmilderung rechnen. Kooperiere er, sagt der Vorsitzende Richter in einem kurzen Moment der öffentlichen Verhandlung zu Brandt, dann komme er mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren davon. Möglich wäre auch eine noch längere Gefängnisstrafe. Brandt nickt stumm. Und bemüht sich, so gut es geht, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Das verurteilt ihn wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft.

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