Revision im Fall Brandt eingelegt
Urteil gegen Thüringer Neonazi nicht rechtskräftig
Gera. Das Urteil des Landgerichts Gera gegen den weit über Thüringen hinaus bekannten Neonazi Tino Brandt wird vorerst nicht rechtskräftig. Brandts Verteidiger habe vorsorglich Revision eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der dpa. Dies habe er damit begründet, dass er wegen der Weihnachtstage vor Ablauf der Frist nicht mit seinem Mandanten habe sprechen können. Brandt, einst Anführer der Neonazi-Kameradschaft »Thüringer Heimatschutz« und V-Mann des Verfassungsschutzes, war am 18. Dezember wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Brandt sich nicht nur selbst an Jungen vergangen, sondern sie auch gegen Provision an Freier vermittelt - strafbar als Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Insgesamt wurde er in 66 Fällen schuldig gesprochen.
Der Prozess war mit Rücksicht auf die Privat- und Intimsphäre der Opfer zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Nach Angaben des Gerichts hatte der 39-Jährige hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Dem war eine Absprache der Prozessbeteiligten vorausgegangenen. Darin hatte ihm das Gericht im Falle eines Geständnisses eine Haftstrafe von nicht mehr als sechs Jahren zugesichert. Schon seit Sommer saß Brandt in dieser Sache in Untersuchungshaft. dpa/nd
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