Geschenk von Schülern wird zum Verhängnis

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Eine Lehrerin einer Berliner Schule hat ein Geschenk von Schülern teuer bezahlen müssen. Ein Vater eines Schülers hatte Anzeige erstattet, weil die Frau das Abschiedsgeschenk ihrer Abiturienten im Wert von etwa 200 Euro angenommen hatte. Gegen eine Zahlung von 4000 Euro habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft und bestätigte damit Informationen von Medienberichten. Einer Mitte November angepassten Vorschrift zufolge dürfen Berliner Lehrer Geschenke von Schülern oder Eltern nur bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen - auch wenn eine ganze Klasse zusammenlegt.

Behalten dürfen Lehrer auch Ansichtsexemplare von Schulbüchern, Freiplätze und Sondertarife bei Klassenfahrten bis maximal fünf Euro. Diese Regelung sei nicht neu oder besonders scharf formuliert, betonte ein Sprecher der Senatsbildungsverwaltung. Sie präzisiere lediglich die Vorschrift, die insgesamt für den öffentlichen Dienst gelte. dpa/nd

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