EU-Gericht prüft Fall von Sterbehilfe in Frankreich

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Straßburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat der Rechtsvertreter Frankreichs die Entscheidung zugunsten einer Sterbehilfe für den querschnittsgelähmten Vincent Lambert verteidigt, gegen die von den Eltern des Unfallopfers Beschwerde eingelegt worden war. Der Zustand des 38-Jährigen habe sich deutlich verschlechtert, sagte der Leiter der Rechtsabteilung des Pariser Außenministeriums, François Alabrune, am Mittwoch in Straßburg. Lambert befinde sich in einem Wachkoma, es gebe keine Anzeichen für eine Verbesserung. Unter diesen Umständen die künstliche Ernährung fortzusetzen wäre »nicht zumutbar«, sagte der Jurist. Lambert habe nach Angaben seiner Frau lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt. Die 17 Richter der Großen Kammer prüfen die Klage der Eltern des 38-Jährigen gegen eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts Frankreichs. Dieses hatte im vergangenen Juni eine passive Sterbehilfe für den Koma-Patienten bewilligt. AFP/nd

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