Nebenkosten im »toten« Briefkasten
Mietrecht
Wer ein wichtiges Schreiben persönlich zustellen will - zum Beispiel, um die Portokosten zu sparen -, der sollte sich gründlich vergewissern, dass er die korrekte Adresse oder den richtigen Briefkasten wählt.
Ein Vermieter hatte das nicht getan, als er seiner ehemaligen Mieterin die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen wollte. Tatsächlich war die Frau längst umgezogen, hatte sich auch bei der Meldebehörde bereits umgemeldet. Das Schreiben landete also in einem »toten« Briefkasten.
Durch diese falsche Zustellung war die gesetzliche Frist überschritten, innerhalb derer der Vermieter seine Ansprüche hätte geltend machen können. Auch in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Bergheim (Az. 21 C 162/11) konnte ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht geholfen werden.
Der Richter hielt ihm vor, er habe es selbst zu verantworten, dass die Abrechnung nicht fristgemäß ankam. Im Prozess sei nicht einmal verbindlich nachgewiesen worden, ob er beim Einwerfen des Briefes wenigstens sicherheitshalber auf das Namensschild geblickt habe, wurde festgestellt. Gerade das allerdings wäre bei einer persönlichen Zustellung der Unterlagen unbedingt nötig gewesen, urteilte das Amtsgericht. LBS/nd
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