• Ratgeber
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Auf dem Schulweg sind auch die Eltern versichert

  • Lesedauer: 3 Min.
Pünktlich zum Schulbeginn üben viele Eltern mit den Erstklässlern den Schulweg und das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Einige Schulkinder treten auch gemeinsam mit der berufstätigen Mutter oder dem Vater den Schulweg an und werden auf dem Weg zur Arbeit im Auto mitgenommen. In diesen Fällen stehen nicht nur die Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch die Eltern. Obwohl die Fahrt zur Schule gegebenenfalls vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, stehen Eltern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers, während für die Schüler die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig sind. So die Information der VBG. Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. 16,6 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind Versicherte der VBG: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den über 550 000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen. Versichert sind die Eltern auch, wenn sie die Schulkinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter oder einem Kinderhort bringen. Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz ebenfalls nicht im Wege. Der »Schutzengel« von Amts wegen verabschiedet sich aber, der junge Mensch nach dem Unterricht wieder zu Hause ist. Die Schutzengel gibt es wirklich, nur sind sie ganz unromantisch Behörden der Länder: die gesetzlichen Unfallkassen. Sie kümmern sich um die Bezahlung der medizinischen Versorgung nach einem Unfall an der Schule, um Rehabilitation oder Rente. Die Unfälle an Bildungseinrichtungen sind rückläufig. Im letzten Jahr wurden etwa 1,4 Millionen Schulunfälle registriert, rund 150 000 weniger als noch zu Beginn des Jahrhunderts. Am riskantesten ist immer noch der Sportunterricht. Dort verletzten sich etwa 600 000 Schüler. Dabei weisen Ballspiele und Geräteturnen, wie etwa Bockspringen, die höchsten Unfallquoten auf. Auch das Pausengeschehen ist mit 400 000 Verletzten pro Jahr unfallträchtig. In der Regel sind die Blessuren nicht dramatisch. Das »Veilchen« verblasst, und der geprellte Arm heilt. Andere Unfälle gehen nicht so glimpflich aus: Jedes Jahr werden rund 1700 Schüler so schwer verletzt, dass ihnen eine gesetzliche Unfallrente gezahlt werden muss. Diese Renten werden nach dem Alter des Schülers und dem Grad der Schädigung berechnet: Ein 13-Jähriger bekommt beispielsweise nach einem Bruch der Speiche am Arm eine monatliche Rente von 91,78 Euro in den neuen und 108,89 Euro in den alten Bundesländern. Die Vollrente, etwa bei einer Querschnittslähmung nach einem Sturz vom Reck, beträgt für den Schüler 458,89 Euro bzw. 544,44 Euro monatlich. Bedingung: Die so genannte Erwerbsminderung muss mindestens 20 Prozent betragen und mindestens 26 Wochen andauern. Abgesehen von den geringen Summen - die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur, wenn der Unfall auf dem Schulweg, in der Schule selbst oder bei schulischen Veranstaltungen passierte. Internet: www.vbg.de.

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