Wer selbst kontrolliert, kann sich schützen

Leserfrage zur Ablesung von elektronischen Heizkostenverteilern (EHKV)

  • Lesedauer: 4 Min.

In unserer Betriebskostenabrechnung für 2013 (BKA 2013) wurden für ein 10 m2 großes Zimmer, in dem unser Baby schläft, nach unserer letzten BKA am elektronischen Heizkostenverteiler fast 3000 Einheiten als Jahresendwert abgelesen. Ist da etwas falsch gemessen/erfasst worden?
Gerda M., Fürstenwalde

Unsere Antwort: Jein!

Die Erfahrungen bei der Auswertung von Betriebskostenabrechnungen lehren, dass die Berater jedes Jahr neue und ganz unwahrscheinliche Probleme zur Bewertung und Klärung vorgesetzt bekommen.

Besonders ärgerlich ist es, wenn die Ratsuchenden nach dem Jahreswechsel und damit nach dem Ende des folgenden Betriebskostenjahres erst die Beratung aufsuchen und so die Jahresendwerte aus der BKA nicht mehr abgelesen und damit auf einfache Weise eine erste Prüfung der Heizkostenabrechnung möglich ist.

In Ihrem Fall stiegen die Jahreswerte des einen EHKV von rund 300 über 1000 auf knapp 3000 Einheiten.

Eine Vermutung wäre, dass der EHKV zum Wechsel des Betriebskostenjahres nicht mit 0 (null) Einheiten für das neue Jahr zu zählen begonnen hat, sondern einfach weiterzählte. Dieser Vermutung steht aber ein Rückgang der Einheiten des EHKV auf 1800 im Folgejahr 2014 entgegen.

Eine andere, nicht von der Hand zu weisende Vermutung ist, dass Sie im ersten Lebensjahr des Kindes tatsächlich mehr als üblich geheizt und möglicherweise »unglücklich« gelüftet haben. Im folgenden Jahr haben Sie dieses verstärkte Heizen reduziert. Direkt nachprüfen kann man das nicht mehr.

Wenn Sie jetzt eine Forderung gegen den Vermieter oder gegen die Abrechnungsfirma stellen, dann müssen Sie in der Lage sein, ihre Behauptung zu beweisen. Mit der einfachen Behauptung, dass der Wert falsch sein muss, werden Sie einen Gerichtsprozess zu dieser Sache nie gewinnen.

Mit einer einfachen Leistung können Mieter sich vor solchen Überraschungen schützen und sich ausreichend Zeit zur Lösung des Problems beschaffen:

Der Mieter liest mindestens einmal im Jahr - und zwar zeitnah nach Beginn des neuen Abrechnungszeitraums (in der Regel irgendwann im Januar, im Idealfall kurz nach Neujahr) - die EHKV in der Wohnung ab und notiert sich von allen EHKV Datum, Gerätenummer und die angezeigten Werte.

Sie können dann die Endwerte des Vorjahres mit den Werten der letzten BKA vergleichen. Sind sie ähnlich, liegt zumindest kein grober Fehler bei den neuen Werten vor.

Sie haben weiterhin die aktuellen Jahreswerte (eine vergleichsweise kleine Zahl) und sehen so problemlos, ob das Gerät zu Jahresbeginn mit dem Wert 0 zu zählen begann.

Sie haben die Jahresendwerte vom Vorjahr und können diesen mit den Verbrauchswertangaben der im Sommer/Herbst eintreffenden BKA vergleichen.

Sie haben bei einigen Modellen sogar die Möglichkeit, die letzten 12 Monatswerte abzulesen. Ob das bei Ihnen eingesetzte EHKV-Modell das kann, erfragen Sie beim Vermieter, und/oder Sie suchen die Internetseite ihrer Abrechnungsfirma auf und lesen dort nach. Wenn ihre Geräte das können, dann notieren Sie sich auch die 12 letzten Monatsendwerte.

Sie sind dann in der Lage, die irgendwann später im Jahr zugeschickte BKA zu prüfen oder durch Fachleute anhand echter Zahlenwerte sachgerecht prüfen zu lassen.

Fing die EHKV nach dem Jahreswechsel nicht mit 0 zu zählen an, sehen Sie das sofort und können den Vermieter schriftlich darauf hinweisen.

Waren Sie im Vorjahr verschwenderisch, so sehen Sie das am Jahresendwert der EHKV, den Sie im Januar ablesen. Da sind es oft noch 6 bis 10 Monate, bis die BKA endlich kommt.

Da die Ausfallrate der EHKV nicht allzu hoch ist, bleibt es in Ihrem Fall beim ersten Anschein, dass der Verbrauchswert von fast 3000 Einheiten für den einen EHKV für das Jahr 2013 nicht richtig ist.

Eine vorletzte Möglichkeit wäre die Überprüfung des EHKV mittels eines Handprogrammiergerätes. Dazu müssen Sie aber den Vermieter überzeugen, dass er diese Leistung bei der Abrechnungsfirma bestellt, wobei Sie möglicherweise in Vorleistung für die Bezahlung gehen. Den Aufwand von gut 50 Euro zahlt, wer Unrecht hat.

Die letzte Möglichkeit wäre der Ausbau des EHKV und die aufwendige Auslesung der gespeicherten Werte in einem Labor. Die Kosten liegen aber weit über 100 Euro pro Gerät.

Da ist doch die ein-, besser zweimalige (Jahresanfang und Jahresmitte) Ablesung der EHKV ein echtes Schnäppchen, macht wenig Aufwand, und Sie brauchen auch keinen Zweiten (Vermieter, Abrechnungsfirma) um Mithilfe bitten, die manchmal sogar verweigert wird.

Hartmut Höhne,

Mieterverein Frankfurt (Oder)

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