Bundestag verabschiedet Gesetz zu Konsequenzen aus NSU-Morden

Zukünftig werden die Befugnisse des Generalbundesanwaltes erweitert

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Berlin. Der Bundestag hat Konsequenzen aus den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses gezogen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss das Parlament am Donnerstag ein neues Gesetz, das die Befugnisse des Generalbundesanwaltes beim Verdacht auf Staatsschutzdelikte erweitert. Zudem wird mit einem neuen Passus im Strafgesetzbuch klargestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Die Opposition kritisierte diese Maßnahme gegen sogenannte Hasskriminalität als nicht weitgehend genug. Die Grünen legten einen eigenen Antrag vor, wonach auch Straftaten aus homophoben oder behindertenfeindlichen Motiven grundsätzlich als volksverhetzend eingestuft werden sollen. Mit der Mehrheit von Union und SPD wurde dieser Antrag abgelehnt.

Der Generalbundesanwalt soll sich künftig schneller in Verfahren einschalten können, wenn Belange des Staatsschutzes betroffen sind. Zudem hat er künftig die Befugnis, bei Kompetenzstreitigkeiten der Landesbehörden in länderübergreifenden Fällen Sammelverfahren zu starten.

Der NSU-Untersuchungsausschuss wurde nach Bekanntwerden der rassistischen Mordserie dreier Neonazis vom Parlament ins Leben gerufen. Ein Neonazi-Trio aus dem sächsischen Zwickau soll in den Jahren 2000 bis 2007 insgesamt zehn Menschen ermordet haben, darunter neun Migranten. Die Terrorzelle bezeichnete sich selbst als »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU). Die Aufdeckung der Fälle machte jahrelanges Versagen der Sicherheitsbehörden deutlich. epd/nd

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