Schwarz-Rot verteidigt saudisches Regime

Petitionsausschuss des Bundestags diskutiert Forderung nach grundsätzlichem Verbot von Rüstungsexporten

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.
Zwischen Ankündigungen und praktischer Politik besteht oft eine große Kluft. Dies lässt sich derzeit bei der Rüstungsexportpolitik von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beobachten.

Für SPD-Chef Sigmar Gabriel sind Rüstungsexporte eine heikle Angelegenheit. Zwar sind diese Ausfuhren seit seinem Amtsantritt Ende 2013 zurückgegangen, aber bisher hat er nicht alle seine Versprechen eingehalten. So ist etwa der Anteil der Genehmigungen für Exporte in sogenannte Drittländer, die nicht zur EU oder zur NATO gehören, nicht zurückgegangen.

Nun musste sich Gabriel im Bundestags-Petitionsausschuss mit Argumenten der Friedensbewegung auseinandersetzen. Die Kampagne »Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel« hatte eine Petition eingereicht, die mehr als 95 000 Menschen unterstützen. Ziel der Kampagne ist eine Klarstellung im Grundgesetz. In Artikel 26 Absatz 2 heißt es, dass »zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden dürfen«. Das Nähere regele ein Bundesgesetz. Nach dem Willen der Petenten soll dort künftig stehen: »Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.« Dadurch sollen die Ausfuhren massiv eingeschränkt werden.

Kampagnensprecherin Christine Hoffmann verwies darauf, dass Deutschland der größte Rüstungsexporteur in Europa sei und der viertgrößte weltweit. Die eigenen Vorgaben seien in Deutschland lax behandelt worden. Auch autoritäre Regime werden beliefert, so die Generalsekretärin der katholischen Friedensbewegung »Pax Christi«. Nach ihrer Einschätzung ist die deutsche Rüstungsexportpolitik nicht im Sinne des Grundgesetzes. Denn dieses legt fest, dass »Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten«, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind. »Wir halten das Friedensgebot des Grundgesetzes hoch«, sagte Hoffmann.

Das Ausschussmitglied Michael Vietz schien in diesen Ausführungen kein Problem zu sehen. Er räumte ein, dass Deutschland nicht immer mit den »Leuchttürmen der Menschenrechte« zusammenarbeite. Aber eine Alternative sah er hierzu offenbar nicht. Als außenpolitische Ziele gab der CDU-Mann »Stabilität« und die eigenen »Interessen« an.

Gabriel war hingegen bemüht, sich als weisen Staatsmann darzustellen, der gründlich abwägt. »Man kann sowohl durch Lieferungen als auch durch Nicht-Lieferungen den Tod von Menschen verschulden«, sagte der Minister. Zudem verwies er auf Exporte, die angeblich nur der »Verteidigung« dienten. Der Sozialdemokrat verteidigte etwa die deutsche Hilfe für den Grenzschutz durch die Regime in Ägypten und Saudi-Arabien, weil sich diese vor Gefahren in der unsicheren Region schützen müssten. Der Friedensaktivist Jürgen Grässlin hatte vor Kurzem jedoch darauf hingewiesen, dass sich mit High-Tech-Waffen gesicherte Grenzschutzanlagen auch gegen Flüchtlinge richten.

Wenig überraschend lehnte Gabriel ein in der Verfassung verankertes grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten ab. Dann müsse Deutschland aus der NATO austreten, sagte er. Über die Petition will der Ausschuss in einer weiteren Sitzung entscheiden.

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