Klauseln von Sparkassen für unzulässig erklärt
Karlsruhe. Die Kündigungsklauseln von Sparkassen müssen überarbeitet werden. Sie seien »unklar und intransparent«, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte einer bayerischen Sparkasse vorgeworfen, nicht eindeutig genug darauf hinzuweisen, dass das Institut Girokonten von Privatkunden nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund kündigen darf. Eine klarere Formulierung sei den Sparkassen durchaus zuzumuten, erklärte der Vorsitzende Richter. dpa/nd
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