TTIP verstößt gegen das Grundgesetz

Gutachten bestätigt Kritik an Schiedsgerichten

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Berlin. Gerade erst haben Brüssel und Berlin auf die Kritik an den umstrittenen Schiedsgerichten reagiert und eine Reform vorgeschlagen, mit der die Gegner besänftigt werden sollen. Jetzt legt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nach: Ein von dem Umweltverband in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von der Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh und dem Völkerrechtler Daniel-Erasmus Khan.

Die Wissenschaftler stellen fest, dass die vorgesehenen Schiedsgerichte dem rechtsstaatlichen Gebot nicht genügen, da ein »innerstaatliches Gericht zwingend das letzte Wort haben muss«, wie es in der Studie heißt. »Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit« beurteilt der Völkerrechtler Khan als verfassungsrechtlich bedenklich. »Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben«, ergänzt Groh.

Gegenüber den Vorschlägen von EU-Kommissarin Cecilia Malmström, die jene am Donnerstag im EU-Parlament vorstellte, bleibt der BUND skeptisch. Sie dienten nur dazu, »den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten«, sagt Richard Mergner. Fraglich sei auch, ob die Handelspartner außerhalb der Europäischen Union sich darauf überhaupt einließen. had

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