Rein ins Netz!
BR soll Entgelt zahlen
Der Streit um die Verbreitung öffentlich-rechtlicher Programme im Kabelnetz beschäftigt jetzt auch das Verwaltungsgericht München. Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel BW fordern vom Bayerischen Rundfunk ein Einspeise-Entgelt.
Bis Ende 2012 zahlten ARD, ZDF und Arte für die Verbreitung ihrer Programme im Kabelnetz. Dann lief der Einspeisungsvertrag aus. Seither sind quer durch die Republik Gerichte mit der Frage befasst, ob für die Dienstleistung ein Entgelt fällig ist. Gestritten wird vor den Zivilgerichten und auf dem Verwaltungsrechtsweg.
BR-Anwalt Raimund Schütz betonte, die Forderung der Netzbetreiber sei nicht vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt. Der Versorgungsauftrag der Sender sei »etwas ganz anderes als die Verbreitung durch die Netzbetreiber«, erwiderte Kläger-Anwalt Norbert Wimmer. dpa/nd
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