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Suizidassistenz spaltet Ärzteschaft

Vierter Gesetzentwurf zur Hilfe für Sterbende will Medizinern mehr Rechte geben

  • Lesedauer: 2 Min.
SPD- und CDU-Parlamentarier wollen Ärzten die Suizidassistenz erlauben. Sie stellten am Mittwoch den vierten Gesetzentwurf über die Regelung der medizinischen Begleitung Sterbender vor.

Berlin. Parlamentarier von Union und SPD um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze sowie die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach wollen ärztlich assistierten Suizid im Falle extremen Leidens ermöglichen. Sie wollen dies im Zivilrecht regeln.

Kritik kommt von der Katholischen Kirche und der Bundesärztekammer. »Mit dem Vorschlag wird der assistierte Suizid erstmals als ärztliche Aufgabe definiert und als Handlungsoption neben die Möglichkeiten der palliativen und hospizlichen Versorgung gestellt«, sagte der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, der »Passauer Neuen Presse« (Mittwoch). Damit bestehe die Gefahr, dass sich Menschen in schwierigsten Lebenssituationen gezwungen sehen, sich für die Option Suizid zu entscheiden. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt ärztliche Beihilfe zum Suizid todkranker Patienten ab. »Man soll nicht durch den Arzt sterben, sondern an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden«, sagte er im ARD-»Morgenmagazin«. In der Ärzteschaft gibt es auch andere Auffassungen. So berichtet Spiegel online von einem Brief, den 180 Mediziner unterzeichneten. »Montgomery schadet dem Ansehen des Arztberufs«, steht darüber und im Text heißt es, der Ärztepräsident spreche nicht für alle Kollegen. Wer sich wohlinformiert für einen Suizid entschieden habe, verdiene Hilfe.

Die anderen drei Gruppenanträge - es gibt insgesamt vier - streben strafrechtliche Regelungen an. Sie sind im Kern gegen organisierte, gewerbsmäßige Sterbehilfe. Die erste Lesung aller Gruppenanträge ist für die übernächste Woche geplant. Anfang November will der Bundestag einen Beschluss fassen.

Die größte Chance auf breite Zustimmung hat der Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (LINKE) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne). Dieser will die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gelten. Diesem Entwurf neigt angeblich ein großer Teil der Unionsfraktion zu, einschließliche Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Fraktionschef Volker Kauder. dpa/nd

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