Prozess gegen SS-Schergen?

Entscheidung über Prozess gegen ehemaligen Sanitäter

  • Lesedauer: 1 Min.

Neubrandenburg. Im Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Angehörigen will das Landgericht Neubrandenburg am Montag bekanntgeben, ob gegen den 94-Jährigen ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht. Das Gericht habe am Freitag darüber entschieden, teilte ein Sprecher mit. Bevor die Öffentlichkeit informiert wird, sollen jedoch erst die Prozessbeteiligten in Kenntnis gesetzt werden.

Das Landgericht hatte ein ärztliches Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten angefordert, das seit einiger Zeit vorliegt. Nach Angaben des Anwalts des Mannes, Peter-Michael Diestel, hat die zuständige Amtsärztin den Rentner für verhandlungsunfähig erklärt. Folgen alle Prozessbeteiligten der Einschätzung, müsste er sich nicht vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte Mitte Februar Anklage gegen den hochbetagten Mann erhoben. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er soll 1944 vom 15. August bis 14. September in der SS-Sanitätsdienststaffel Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein. dpa/nd

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