Umständehalber erledigt
Uwe Kalbe über den juristischen Schlussstrich unter den Mord am Kundus-Fluss
Der Fall Kundus ist erledigt. Deutsche Gerichte haben ihn abgehakt. Und dass es so lange dauerte, mag mit der Sorge zu tun haben, die das Bundesverfassungsgericht formulierte: Niemand dürfe den Eindruck gewinnen, dass eventuelle Verbrechen staatlicher Stellen milder betrachtet würden als andere. Gründlichkeit soll den Richtern nicht abgesprochen werden, aber obigem Eindruck kann man trotzdem nicht entkommen.
Dem Karlsruher Beschluss gingen die eingestellten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft voraus, ein eingestelltes Disziplinarverfahren der Bundeswehr und mehrere Gerichtsurteile, die einen Anspruch von Hinterbliebenen auf Entschädigung verneinten. Oberst Klein, der den Angriff befahl, ist inzwischen General, und die Bundesregierung gefällt sich in der Pose des zweifelnden, aber pflichterfüllten Verbündeten. Es bleibt der Schluss, das Vorgehen des Westens in Afghanistan und schließlich das von Oberst Klein am Kundus-Fluss seien rechtens gewesen, damit auch das Töten - gemessen an den Umständen, die eben die Umstände eines Krieges waren. Und die Opfer? War es etwa nicht rechtens, sich den Tanklastern zu nähern? Sie seien nicht Opfer eines Mordes oder eines Kriegsverbrechens, so das Gericht. Also eines Irrtums? Sind Irrtümer, noch dazu mit tödlichem Ausgang, nicht strafwürdig? Das trifft dann wohl doch nur auf staatliche Verbrechen zu.
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