Bei Wahrheit Nachteile?

René Heilig und die rot-rote Verweigerung bei der NSU-Aufklärung

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Brandenburger Innenministerium hat dem Gericht, das in München um Wahrheit im Fall des rechtsextremistischen Terrornetzwerkes NSU bemühten ist, eine »Sperrerklärung« zukommen lassen. Es geht um Akten zum Ex-V-Mann »Piatto«. Der rechtsextremistische Totschläger, der dem Ku-Klux-Klan in den USA mehr als nur huldigte, der mit Waffen dealte und Todeslisten erstellte, ist das Letzte, was man mit Steuergeldern alimentieren sollte. Dennoch tat man es, weil er offenbar für geheime Dienste von besonderer Bedeutung war. NSU-Erkenntnisse waren vermutlich nur Beifang. Warum sonst hätte es »für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile«, wenn der Inhalt der V-Mann-Akte bekannt würde?

Das Wohl des Bundes - wer definiert das? Welche Nachteile entstünden für wen? Nachteile für die Angehörigen der NSU-Opfer, denen sogar die Kanzlerin vollständige Aufklärung versprach? Absurd. Auch der Rechtsstaat würde keinen Schaden nehmen, wenn endlich Wahrheiten ans Licht kämen. Offenbar geht es darum, irgendwelche »nassen Sachen« eines oder mehrerer Geheimdienste zu vertuschen. Egal, wer in dem Fall was weiß – dass eine rot-rote Landesregierung sich gegen NSU-Aufklärung benutzen lässt, sollte mehr als betroffen machen. Und es sollte ein weiteres Argument für einen neuen Untersuchungsausschuss im Bundestag sein.

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