Happy-Kiffer-Land bleibt illegal

Bundesinstitut lehnt Antrag Friedrichshain-Kreuzbergs für kontrollierte Cannabis-Abgabe ab

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprojekte (BfArM) lehnt Modellprojekt für Coffeeshops und Verkauf von Cannabis ab. Die CDU triumphiert, die Grünen wollen Diskussion weiter vorantreiben.

Der Brief des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprojekte ging um Punkt 9.07 Uhr im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein. In dem sechsseitigen Bescheid heißt es kurz und knapp: »Die Anträge vom 26. Juni 2015 werden abgelehnt.« Auf 50 zu 50 hatte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) die Chancen des Antrages für einen Verkauf von Cannabis in dem Bezirk und die Einrichtung von »Cannabisfachgeschäften« durch Lizenzen an Dritte im Vorfeld eingeschätzt. »Wir wollten kein Happy-Kiffer-Land«, betonte Herrmann am Montag auf einer Pressekonferenz nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheides. Vielmehr sei es dem Bezirk darum gegangen, den Jugendschutz und Verbraucherschutz zu stärken.

Auf diese Argumentation ließ sich das Bundesamt aber gar nicht ein. »Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Erteilung einer generellen/abstrakten Erlaubnis für einen Träger (hier: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg) nicht vor«, heißt es an einer Stelle. An einer anderen zur angeblichen Unbegründetheit der Anträge: »Eine Ausnahmeerlaubnis nach Paragraf 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr könnte keinem der vorgesehen Beteiligten erteilt werden.« Außerdem sei »der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken« mit dem »Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar«, weil das bestehende Gesetz der Unterbindung des Betäubungsmittelmissbrauches dient.

All dies seien lediglich Versatzstücke, zeigte sich Herrmann am Montag enttäuscht. »Das Bundesamt hat unseren Antrag nicht in Gänze gewürdigt«, kritisierte die Bezirksbürgermeisterin. Der wissenschaftliche Begleiter des Bezirksantrages, Hans-Dietrich Elvers, beschrieb die Lage des Bezirks folgendermaßen: Das Betäubungsmittelgesetz erlaube Modellversuche, tritt man durch diese halboffene Schranke, wird man vom Zug überrollt.

Aufseiten der Gegner einer Liberalisierung der Drogenpolitik wurde die Entscheidung des Bundesamtes gestern begrüßt. Die mit dem Thema befassten drei CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Thomas Heilmann (Justiz) und Mario Czaja (Gesundheit) zeigten sich erfreut. »Der Staat darf nicht zum Dealer werden«, erklärte Henkel. Einen zusätzlichen Drogentourismus brauche man nicht. »Wir stellen uns deutlich gegen Freigabefantasien.«

Ob sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dem zugestellten Bescheid fügt, war am Montag unklar. Theoretisch bleiben vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. »Wir prüfen das jetzt und beraten uns mit unseren Juristen«, kündigte Hermann an. Und: »Die CDU-Senatoren sollten sich nicht darauf verlassen, dass dieser Bescheid die Diskussion beendet.« Das Gegenteil sei der Fall. Außerdem habe das Bezirksamt durch die differenziertere Diskussion bereits viel erreicht.

Grund zum Feiern dürften unterdessen die Großdealer im Görlitzer Park, auf dem RAW-Gelände und in den umliegenden Straßen gehabt haben. Ihr lukratives Geschäft brummt weiter. Trotz CDU-»Null-Toleranz-Politik« läuft es wie eh und je.

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