Mieter besonders im Nachteil

Marktcheck Energieausweis

  • Lesedauer: 3 Min.
Ein Marktcheck von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) und vom Deutschen Mieterbund (DMB) Land Brandenburg ergab: Zwei von fünf Immobilienanzeigen enthalten auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regeln nicht die nötigen Angaben zur Energieeffizienz.

Der Check zeigte: Insbesondere Mietwohnungen sind betroffen. Verbraucher können ohne die Angaben ihren künftigen Energieverbrauch nicht seriös schätzen.

Obwohl seit Mai 2014 eine Pflicht besteht, fehlen in Brandenburger Immobilienanzeigen immer noch wichtige Angaben. Letztes Jahr haben beide Vereine bereits einen Marktcheck durchgeführt, der unhaltbare Zustände bei der Angabe von Effizienzangaben aufdeckte: Nur 43 Prozent der Anzeigen waren vollständig. Der Wert seither auf knapp 60 Prozent. Dr. Christian A. Rumpke, VZB-Geschäftsführer: «Verbraucher benötigen die Angaben, denn sonst kann ein böses Erwachen bei den späteren Heizkosten drohen.»

Bei Anzeigen in Tageszeitungen fehlen in 51 Prozent der Stichproben sämtliche Angaben, in 12 Prozent der Fälle sind sie unvollständig. Wer online sucht, hat größere Chancen auf vollständige Anzeigen: Über 80 Prozent erfüllen die Anforderungen der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV).

Besonders schlecht schneiden nach wie vor private Anbieter ab: 85 Prozent aller Anzeigen enthalten keine oder unvollständige Angaben. Die schlechten Werte können zwei Ursachen haben: Entweder liegt noch gar kein Energieausweis vor oder vorliegende Angaben werden nicht oder nur unvollständig in Anzeigen aufgenommen.

«Unser Marktcheck zeigt, dass Mieter besonders im Nachteil sind», so Dr. Rainer Radloff, Vorsitzender des Mieterbundes Brandenburg. «Nur 13 Prozent der Kaufanzeigen enthalten gar keine Angaben, bei Mietobjekten sind es fast drei Mal so viele. Wir fordern Vermieter auf, die Energieeffizienzangaben nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Nicht besonders förderlich für eine Veränderung ist das Verhalten der Unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese sind für Umsetzung der EnEV und Sanktionierung zuständig. Doch eine Anfrage der beiden Vereine wirft Fragen auf. Das zuständige Ministerium antwortete unter anderem:

»Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind bisher Verstößen […] nicht nachgegangen. […] [Sie] wurden im Rahmen der Novellierung der EnEV nicht mit zusätzlichen Personalressourcen ausgestattet. […] [Sie] werden Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet nicht auf ihre Konformität mit der EnEV überwachen. […] [B]ei begründeten Hinweisen auf Pflichtverstöße [sind] - unter Beachtung des Opportunitätsprinzips - Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen [..].« (www.vzb. de/theorie-gut-praxis-mangelhaft)

Rechte für Kauf- und Mietinteressenten

Die Novellierung der EnEV trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Seit dem 1. Mai 2015 können Verstöße mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Bei der Wohnungsbesichtigung müssen Vermieter bzw. Eigentümer den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Damit haben Mieter oder Käufer die Möglichkeit, den Kennwert in ihre Entscheidung einzubeziehen. Dabei gilt generell: Je weiter der Wert im grünen Bereich liegt, desto besser. Auch die Einordnung in Energieeffizienzklassen ist ein geeignetes Instrument, ohne fachliche Kenntnisse den Energieverbrauch eines Gebäudes einzuschätzen.

Bei Abschluss des Vertrages müssen Anbieter den Mietern oder Käufern eine Kopie des Ausweises zur Verfügung stellen. Das Dokument sollten diese dann zusammen mit den Vertragsunterlagen aufbewahren.

Sollte noch kein gültiger Energieausweis vorliegen, muss nicht eigens für die Immobilienanzeige ein Ausweis erstellt werden. Aber spätestens bei einem Besichtigungstermin muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. VZB/DMB/nd

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