Mehr Rechte für homosexuelle Partner

Gesetzentwurf zur »Bereinigung des Rechts der Lebenspartner«

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft lebt, soll weitgehende Rechte erhalten, die bislang Eheleuten vorbehalten waren.

Das sieht ein Gesetzentwurf zur »Bereinigung des Rechts der Lebenspartner« vor, über den Ende September im Rechtsausschuss des Bundestages beraten wurde. Am 25. September 2015 wurde im Bundesrat der Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe eingehen können.

Seit 2001 gibt es für Schwule und Lesben die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Wer damals glaubte, auf diesen ersten Schritt werde schon bald die Öffnung der »Ehe für Homosexuelle« folgen, wurde enttäuscht.

Im Kern geht es in der aktuellen Debatte um die Öffnung der Ehe für Homosexuelle um Liebe, Sex, Kinder und gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb wird diese Debatte auch so hochemotional geführt. Und deshalb können sich viele Homosexuelle über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), über den Ende September 2015 im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert wurde, auch nicht so richtig freuen.

Denn dadurch werden Homosexuelle, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, den Eheleuten zwar in weiteren Bereichen gleichgestellt. Eine völlige rechtliche Gleichstellung ist es aber nicht. Einschränkungen bleiben im Adoptionsrecht.

Kompliziert wird es auch, wenn ein binationales Paar, das in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist, später in das Heimatland des Partners übersiedelt, wenn dort die gleichgeschlechtliche Ehe zugelassen ist. Denn die Beiden können dort nicht heiraten, da die deutschen Behörden für »verpartnerte« Homosexuelle kein Ledigkeitszeugnis ausstellen. Außerdem gestatten einige Länder nur verheirateten deutschen Partnern den Familiennachzug.

Was von vielen Homosexuellen als Diskriminierung verstanden wird: Der Begriff »Ehe« wird in Deutschland auch nach der Verabschiedung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs der Beziehung zwischen Mann und Frau vorbehalten bleiben. Einzige Ausnahme: Transsexuelle dürfen nach einer Geschlechtsumwandlung mit ihrem bisherigen Ehepartner verheiratet bleiben. dpa/nd

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