Was die Koalition beschlossen hat

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Aufnahmeeinrichtungen: Schutzsuchende aus »sicheren Herkunftsländern« wie den Balkanstaaten kommen in spezielle Einrichtungen. Gleiches gilt für Menschen, die schon erfolglos in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und nun mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind oder einen Folgeantrag stellen - ebenso Personen »ohne Mitwirkungsbereitschaft« am Asylverfahren. Geplant sind drei bis fünf solcher Zentren, die ersten davon in Bamberg und Manching in Bayern.

Residenzpflicht: Ein Antrag soll dort in maximal drei Wochen abgearbeitet werden - eine Woche für den Verwaltungsakt, zwei Wochen für eventuelle Einsprüche. Dann wird abgeschoben. Es gilt »strenge Residenzpflicht«: Der Landkreis darf nicht verlassen werden. Bei Verstößen werden zunächst Leistungen gestrichen und das Verfahren ruht. Bei einem weiteren Verstoß wird abgeschoben.

Familiennachzug: Flüchtlinge mit »subsidiärem Schutz«, die weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch nach deutschem Asylrecht eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber nicht abgeschoben werden - weil etwa Todesstrafe oder Folter drohen - sollen in den kommenden zwei Jahren ihre Familie nicht nachholen dürfen. Das war erst kürzlich ermöglicht worden.

Flüchtlingsausweis: Asylbewerber bekommen einen einheitlichen Ausweis. Nur dieser berechtigt zum Stellen eines Antrags und zum Bezug von Leistungen. Eine Datenbank für Flüchtlinge soll die Registrierung bündeln und einen besseren Überblick schaffen.

Abschiebungen: Der Bund will eine neue »Organisationseinheit« gründen, die Kontakt mit den Herkunftsstaaten hält und die für Abschiebungen nötigen Papiere beschafft. Die Bundesregierung will außerdem strengere Vorgaben für Gesundheitsuntersuchungen vor Abschiebungen schaffen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bezeichnete angeblich simulierte Krankheiten kürzlich als ärgerliches Abschiebungshindernis.

Integrationskurse: Neuerdings bekommen Asylbewerber schon zu Verfahrensbeginn Zugang zu Integrationskursen - aber nur bei »guter Bleibeperspektive«. Afghanen etwa fallen nicht darunter. Zudem will der Bund, dass die Flüchtlinge einen Teil der Kosten für diese Kurse selbst selbst tragen. dpa/nd

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