Im Urlaub oder bei Krankheit wird oft kein Lohn gezahlt
Minijobber kennen ihre Rechte häufig nicht
Das ist das Ergebnis Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Für diese Studie hat das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit 7500 Beschäftigte und 1100 Betriebe befragt.
Von den Betrieben gaben 15 Prozent an, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren. Eine Begründung hierfür blieb aus. Von den Minijobbern berichtet fast die Hälfte von einer ausbleibenden Lohnzahlung im Krankheitsfall. Jeder fünfte Betrieb zahlt nach eigenen Angaben im Krankheitsfall keinen Lohn. Im Gegensatz dazu gaben nur zwischen einem und sechs Prozent der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitkräfte Lohnausfälle im Urlaub oder bei Krankheit an.
Laut Studie wüssten nur zwei Drittel der Minijobber über den rechtlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub oder bei Krankheit Bescheid. Bei den übrigen Beschäftigten waren es 95 Prozent. Laut Studie besitzen 15 Prozent keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Zur Rechtslage
Minijobber haben dieselben Rechte wie alle Beschäftigten.
Die monatliche Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter liegt bei maximal 450 Euro.
Laut Bundesurlaubsgesetz haben auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Allen Arbeitnehmern muss bei einer Erkrankung der Lohn bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen im Krankheitsfall fortgezahlt werden. epd/nd
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