Kampfansage an Dieselstinker
Deutsche Umwelthilfe startet Klagewelle wegen schmutziger Luft in Großstädten
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe will in elf Großstädten per Gerichtsbeschluss strenge Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität durchsetzen. Hintergrund ist die zum Teil massive Überschreitung von Grenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die Zahl der dadurch verursachten vorzeitigen Todesfälle werde auf drei- bis sechs Mal höher als die Zahl der Verkehrstoten auf deutschen Straßen geschätzt (2014: 3368), sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, am Donnerstag in Berlin unter Verweis auf eine entsprechende Untersuchung für das Umweltbundesamt.
Am Donnerstag reichte die Umweltorganisation deshalb Klage gegen mehrere Bundesländer ein, die für die Luftreinhaltung zuständig sind. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Ziel ist unter anderem die Einführung einer neuen Blauen Plakette für Fahrzeuge und eine Neuregelung der Umweltzonen in Städten.
Die Organisation hat außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort seien bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die bislang allerdings nicht umgesetzt wurden, sagte Resch weiter. Die Umwelthilfe beantragte deshalb jetzt die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien.
Weitgehende Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw, Diesel-Taxis und öffentliche Busse seien geeignet, sehr kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten, sagte Resch. Er spricht sich darüber hinaus für den Ausbau eines »sauberen« Öffentlichen Nahverkehrs, der Einführung einer City-Maut wie etwa in London sowie Pförtnerampeln aus, die Verkehrsströme umleiten.
Die Belastung der Luft durch Stickstoffdioxid in Städten gilt neben der Belastung durch Feinstaub als eine der zentralen Herausforderungen der Luftreinhaltung in Deutschland, sagte Resch. Hintergrund der aktuellen Klagen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor genau einem Jahr. Damals entschieden die Richter in Luxemburg, dass nationale Gerichte verpflichtet sind, gegenüber den nationalen Behörden jede erforderliche Maßnahme zu erlassen. epd/nd Kommentar Seite 4
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