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Ministerien entschärfen Asyl-Entwurf

Minderjährige Flüchtlinge sollen doch Eltern nachholen können

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Minderjährige Flüchtlinge sollen doch weiterhin ihre Eltern nachholen können. Das geht aus der aktuellen Fassung des Entwurfs für das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren hervor, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt. Darin ist die Passage nicht mehr enthalten, nach der auch für Minderjährige künftig eine Wartefrist von zwei Jahren gelten sollte, bis sie einen Antrag auf Nachzug ihrer Eltern und Geschwister hätten stellen können. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.

Pro Asyl erklärte, die Entschärfung in einem besonders umstrittenen Punkt ändere nichts daran, dass der Gesetzentwurf »ein weitreichender Einschnitt in das Asylrecht« bleibe. Nach Einschätzung der Organisation wird das Asylpaket II die Situation für weit mehr Flüchtlinge verschärfen als zunächst gedacht. Der Gesetzentwurf regelt die in der Koalition verabredete Einrichtung von speziellen Zentren, die nach den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor allem Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern aufnehmen sollen. epd/nd

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