Gast bricht mit Stuhl zusammen
Muss der Wirt zahlen?
Der Gast hatte Anfang Mai mit seiner Frau im Magdeburger Zentrum frühstücken wollen. Beim Hinsetzen brach der Stuhl zusammen. Der Mann verletzte sich. Er forderte vor Gericht ein Schmerzensgeld von 3000 Euro und einen Verdienstausfall von 7000 Euro. Der Wirt habe sein Mobiliar nicht ausreichend kontrolliert, begründete er.
Das Landgericht Magdeburg wies die Klage des Mannes ab. Der Unfall sei zwar bedauerlich. Allerdings gebe es Lebensbereiche, in denen ein Unglück vorkommen könne. Der Gastronom müsse grundsätzlich für sicheres Inventar sorgen. Nach einem Foto des Stuhles sei jedoch weder für den Gast noch für den Gaststättenbetreiber ein Knacks erkennbar gewesen.
Das Urteil des Landgerichts vom 13. November 2015 ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch vor das Oberlandesgericht Naumburg ziehen. dpa/nd
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