Gericht: Uber-Fahrdienst wettbewerbswidrig
Der Limousinen-Service des umstrittenen Fahrdienstes Uber ist nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts wettbewerbswidrig. Der 5. Zivilsenat hat jetzt die Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Februar abgewiesen. Das Landgericht hatte Uber untersagt, in Berlin Fahrgäste über das Internet an Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln. Geklagt hatte ein Berliner Taxi-Unternehmer. dpa/nd
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