Koalition will Ausweisungsrecht verschärfen

Als Reaktion auf Silvester-Straftaten sollen Hürden für die Abschiebungen von Straffälligen gesenkt werden

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Abschiebungen sollen nach dem Willen der Großen Koalition bald auch nach Verurteilungen zu geringen Freiheitsstrafen möglich sein.

Die Bundesregierung will auf die Taschendiebstähle und sexuellen Übergriffe während der Silvesternacht mit Gesetzesverschärfungen reagieren. Hürden für Abschiebungen von Ausländern, die Straftaten begangen haben, werden gesenkt. Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenressortchef Thomas de Maizière (CDU) erklärten, dass Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

»Bei Straftaten gegen das Leben, Eigentum, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab«, sagte de Maizière. Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem »besonders schwerwiegenden« Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

Maas kündigte zudem an, dass auch das Sexualstrafrecht bald verschärft werde. Frauen, die zum Widerstand unfähig waren, weil sie überrascht wurden, unter Schock standen oder noch schwerere Verletzungen fürchten mussten, sollen leichter eine Vergewaltigung geltend machen.

Die LINKE hatte sich in den vergangenen Tagen gegen schärfere Ausländergesetze ausgesprochen. »Die Täter der Silvesternacht müssen mit aller Härte, die das Gesetz bietet, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür liegen längst vor«, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Das Grundrecht auf Asyl müsse aber auch dann Bestand haben, wenn es von Einzelpersonen missbraucht werden sollte. Vielen abgeschobenen Ausländern drohen in ihren Heimatländern unmenschliche Haftbedingungen.

Die Verschärfungen des Ausweisungsrechts werden wohl nicht Teil des Asylpakets II, über das Schwarz-Rot derzeit verhandelt. Die weitgehendsten Forderungen zur Einschränkung des Asylrechts werden in der Koalition von der CSU gestellt. Sie will mindestens zwölf weitere Länder in Osteuropa, Asien und Afrika zu »sicheren Herkunftsstaaten« erklären, um Menschen leichter dorthin abschieben zu können. Nun hat die CSU ein Druckmittel in der Hand. Bayerns Landesregierung sieht nach Aussage von Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) eine Klage gegen die Flüchtlingspolitik des Bundes als »Option«. Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio war in einem der CSU genehmen Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Grenzöffnung für Flüchtlinge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Derweil kam es am Rande von Pegida-Kundgebungen zu Ausschreitungen. Rund 250 Rechte randalierten in Leipzig-Connewitz. In Potsdam attackierten Gegendemonstranten das rassistische Bündnis. Seiten 5 und 9

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