Gericht entscheidet gegen Arbeitnehmer

Am Bau der Mall of Berlin beteiligter Handwerker verliert Prozess um ausstehenden Lohn

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 2 Min.
Seit bald einem Jahr demonstrieren Arbeiter dafür, dass ihnen ausstehende Löhne ausgezahlt werden. Einige von ihnen sind gegen am Bau Mall of Berlin beteiligte Unternehmen vor Gericht gezogen.

Das Landesarbeitsgericht gab am Mittwoch der Berufungsklage des Unternehmens Openmallmaster statt, da es keine hinreichenden Beweise dafür erkennen konnte, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Openmallmaster und dem Kläger Elvis I. bestanden hat. Der Arbeiter geht also leer aus. In erster Instanz hatte das Gericht dem Elvis I. im August 2015 die Zahlung von 7400 Euro für geleistete Arbeit von August bis Oktober 2014 zugesprochen. Das seinerzeit ergangene Urteil basierte auf einer vom Gericht festgestellten Fristversäumnis der beklagten Firma.

Die beklagte Firma Openmallmaster GmbH, eines der vielen vom Bauträger beauftragten Subunternehmen, legte gegen dieses Urteil Berufung ein. In der Berufungsschrift wurde geltend gemacht, dass Openmallmaster sich in keinerlei vertraglichem Verhältnis mit dem Kläger befunden und weder dessen Anwerbung, noch seinen Einsatz auf der Baustelle veranlasst habe. Zudem sei nicht beweiskräftig nachvollziehbar, in welchem Umfang der Kläger überhaupt auf der Baustelle der Mall of Berlin tätig gewesen sei. Diese Fragen waren in der Ersten Instanz nicht erörtert worden, das seinerzeit ergangene Urteil basierte auf einer vom Gericht festgestellten Fristversäumnis der beklagten Firma.

Das Gericht befand am Mittwoch, es sei nicht beweiskräftig nachvollziehbar, in welchem Umfang der Kläger überhaupt auf der Baustelle der Mall of Berlin tätig gewesen sei. Der Vorsitzende Richter Achim Klueß erklärte, die Aussagen des Klägers seien äußerst widersprüchlich gewesen Er habe auch eingeräumt, »schwerpunktmäßig« auf einer anderen, in der Nähe der Mall gelegenen Baustelle eingesetzt worden zu sein. Klueß erklärte außerdem, dass er das Fristversäumnis nicht als entscheidungsrelevant ansieht. Klueß verwies darauf, dass die Aussagen des Klägers äußerst widersprüchlich gewesen sein. So habe I. zunächst behauptet, in Rumänien von einem Mittelsmann direkt für die Firma Openmallmaster angeworben worden zu sein, dies aber später widerrufen. Auch habe der Kläger eingeräumt, »schwerpunktmäßig« auf einer anderen, in der Nähe der Mall gelegenen Baustelle eingesetzt worden zu sein. In dieses Bauvorhaben war Openmallmaster aber nicht involviert. Die Firma bestreitet ferner, dass die derzeit nicht auffindbare Kontaktperson der rumänischen Arbeiter, Sascha P., in ihrem Auftrag bei der Bauausführung tätig gewesen sei.

2014 wurde das Einkaufszentrum »Mall of Berlin« am Leipziger Platz eröffnet. Seit bald einem Jahr beschäftigt sich die Justiz mit insgesamt zehn Klagen rumänischer Arbeiter, die um ihren Lohn geprellt wurden.

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