Nebelkerzen am Wochenbett

Ulrike Henning über das schöne neue Hebammenleben

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.

Bis zu 6540 Euro Ausgleich für die Haftpflicht bekommen Hebammen jetzt überwiesen. Das sollte doch reichen, wenn die neue Prämienhöhe ab Sommer 6800 beträgt, denkt sich der arglose Bürger. Die Gesetzlichen Krankenkassen, die die Zahlungen ankündigten, verraten aber nicht wirklich, welche Bedingungen daran hängen. Die Hebamme muss nicht nur ein Formular ausfüllen. Sie muss im Vorjahr die Versicherungsprämie schon vorgeschossen und vier Geburten begleitet haben, außerdem dafür bei den Kassen registriert sein. Mit Empfang der Zahlung stimmt sie niedrigeren Vergütungssätzen zu. Unter dem Strich bleibt eine Selbstzahlung von etwa 2000 Euro im Jahr, wie der Deutsche Hebammenverband schätzt.

Zugleich melden die Kassen, dass die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen von 2014 auf 2015 gestiegen sei - um 103 auf 5121. Sind also Klagen über das Aussterben des Berufs übertrieben? Entscheidend ist: Nicht einmal die Hälfte, nämlich nur 2411 Hebammen, bieten noch Leistungen an, die über die Kassen abrechenbar sind. Fast 1000 Hebammen weniger als im Vorjahr waren 2015 für Geburtshilfe berufshaftpflichtversichert. Noch komplexer wird alles durch Auflagen für Hausgeburten. Gegen den Schiedsstellenspruch wehren sich Hebammen gerichtlich. Die Auseinandersetzung geht weiter - deshalb wohl die Nebelkerzen der Kassen.

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