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Umgang mit Afghanen: Regierung des Rechtsbruchs
Jana Frielinghaus zum Gerichtsurteil zugunsten gefährdeter Afghanen
Innerhalb von zwei Wochen die zweite Klatsche vor Gericht für die amtierende Bundesregierung – das muss man erst einmal schaffen. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist eindeutig: Afghan*innen, denen bereits eine Zusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für durch die radikalislamischen Taliban besonders gefährdete Menschen gemacht wurde, haben einen Anspruch auf Einreise nach Deutschland. Das Gleiche galt auch für die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen.
Es ist aber keinesfalls Blödheit, die die Bundesregierung antreibt. Sie hat eine Agenda, abgekupfert von der extrem rechten AfD, und für die betreibt sie kalkulierten Rechtsbruch. Heißt: Man schafft Fakten, spielt vor allem auf Zeit. Zugleich befeuert man im Verein mit den üblichen Verdächtigen in der Medienwelt Schmierenkampagnen gegen zivilgesellschaftliche Akteure wie Pro Asyl, die Betroffene widerrechtlichen Regierungshandelns vor Gericht unterstützen. Die also versuchen, den Verletzlichsten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Dazu kommt: Die Berliner Kammer sagte zwar, die Klagenden hätten ein Recht auf Einreise. Der Pferdefuß: Sie sagt nicht, dass die Bundesregierung die auch organisieren und finanzieren muss. Im Zweifelsfall bekommen die Betroffenen also zwar Visa, können aber trotzdem nicht einreisen. Denn sie und Tausende andere Menschen sitzen seit Jahren in Pakistan fest, haben ihre finanziellen Ressourcen verbraucht. Auch da könnte also die perfide Strategie des Rechtsbruchs aufgehen.
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