Leiharbeitern droht Verarmung durch niedrige Löhne

Studie: Bruttostundenlöhne liegen bei 13 Euro - mehr als sieben Euro weniger als Festangestellte / Leiharbeiter bekommen auch bei gleichen Tätigkeiten deutlich weniger Gehalt / Viele müssen aufstocken

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Berlin. Zeitarbeiter verdienen noch immer deutlich weniger als reguläre Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor. Ihr Verarmungsrisiko sei besonders groß, heißt es in einer am Mittwoch in Duisburg veröffentlichten Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Danach lagen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne für Leiharbeit im dritten Quartal vergangenen Jahres bei 13 Euro, während Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 20,75 Euro und in der Privatwirtschaft 22,34 Euro bezogen.

Die Zeitarbeits-Stundenlöhne reichen laut Studie in Westdeutschland von 10,53 Euro für ungelernte Arbeitnehmer bis zu 33,22 Euro für Arbeitnehmer in leitender Stellung. Im Osten liegt diese Spanne zwischen 9,66 Euro und 28,28 Euro. Im Vergleich zur Privatwirtschaft und zum öffentlichen Dienst schnitten Leiharbeiter damit auch bei gleichen Tätigkeiten deutlich schlechter ab. Zudem seien mehr als zwei Drittel der Zeitarbeiter in den unteren Gehaltsklassen eingruppiert, nur ein bis sieben Prozent von ihnen zählten zu den höheren Leistungsgruppen mit besserer Qualifikation.

Leiharbeiter übten besonders häufig Anlern- und Helfertätigkeiten aus und seien meist nur kurz an einer Stelle beschäftigt, erklärte Forscherin Jutta Schmitz vom Institut Arbeit und Qualifikation. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil müsse zudem aufstocken und zusätzlich zum Verdienst Grundsicherungsleistungen beantragen. Die Expertin kritisierte, dass auf diese Weise die Löhne subventioniert und ungleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden: »Gerade in Branchen mit großem Lohndruck werden auf diese Weise diejenigen Betriebe unterstützt, die die niedrigsten Löhne zahlen.«

Ermöglicht wird dies nach Ansicht der Forscherin durch Regelungen, mit denen vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden kann. Dazu zählten Tarifverträge für Leiharbeit, die geringere Stundenlöhne enthalten. epd/nd

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