Ausnahmerecht in Frankreich verlängert
Parlament: Sonderregeln gelten weitere drei Monate
Paris. Mit einer Verlängerung des Ausnahmezustandes hat die französische Nationalversammlung der Regierung weiter umfassende Sonderrechte im Kampf gegen den Terrorismus eingeräumt. Das Parlament beschloss in Paris, die umstrittenen Regelungen weitere drei Monate in Kraft zu lassen. Die Parlamentarier votierten mit 212 gegen 31 Stimmen für die von der Regierung unter Präsident François Hollande angeschobene Verlängerung. Der Senat als zweite Parlamentskammer hatte bereits vorige Woche zugestimmt.
Der Ausnahmezustand gilt seit den Attentaten vom 13. November, bei denen drei Terrorkommandos 130 Menschen in Klubs, Kneipen und Restaurants in Paris sowie am Fußballstadion Stade de France in Saint-Denis ermordet hatten. Das Parlament hatte die zunächst von der Regierung in Kraft gesetzten Regelungen bereits um drei Monate bis zum 26. Februar verlängert.
Die Regierung hält die Maßnahme für weiter notwendig, um ihren Kampf gegen den Terrorismus in Frankreich fortsetzen zu können. Vor allem Bürgerrechtsorganisationen zweifeln am Nutzen der Sonderregelungen, die etwa Durchsuchungen ohne richterliche Anordnungen ermöglichen. So stehen nach Zahlen der Regierung fast 3400 solcher Eingriffe bisher sechs Verfahren wegen Terrorismus gegenüber.
Innenminister Bernard Cazeneuve betonte im Parlament, es sei noch zu früh, um eine Bilanz aller Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustandes zu ziehen. Aus Sicht der Regierung ist der Ausnahmezustand im Kampf gegen den Terrorismus weiter notwendig. Nach den »Attentaten ohne Beispiel« sei die Bedrohung höher als je zuvor, sagte Cazeneuve.
Unabhängig davon wird über eine ebenfalls umstrittene Verfassungsänderung beraten. Die Nationalversammlung hatte in der vergangenen Woche zugestimmt, verurteilten Terroristen per Verfassung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Vorhaben wird vom linken Flügel der regierenden Sozialisten kritisiert. Auch soll der bisher nur in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. dpa/nd
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