Neue Wohnortauflage für Flüchtlinge geplant
Große Koalition will Drei-Jahres-Frist beschließen
Berlin. Die SPD betrachtet das am Dienstag gefällte Luxemburger Urteil zur Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen als gute Grundlage für das von der Großen Koalition dazu geplante Gesetz. Die Wohnsitzauflage sei beim Bezug von Sozialleistungen zulässig, auch dann, wenn sie integrationspolitischen Zielen diene, sagte der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka unter Bezug auf das kurz zuvor ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Nach Informationen der »Saarbrücker Zeitung« wird im Berliner Innenministerium derzeit mit Hochdruck an einem entsprechenden »Wohnungszuweisungsgesetz« gearbeitet, das noch im Frühjahr verabschiedet werden soll. Für drei Jahre soll Flüchtlingen künftig der Wohnsitz zugewiesen werden können, sofern sie Sozialhilfe beziehen. Union und SPD wollen verhindern, dass die anerkannten Flüchtlinge vornehmlich in die Großstädte ziehen. »Es kann schon die Integration behindern, wenn bestimmte Gruppen in bestimmte Ballungszentren gehen«, sagte Lischka.
Nach Auffassung der Grünen schränkt das Luxemburger Urteil die Handlungsmöglichkeiten der deutschen Politik allerdings ein. Das Urteil betreffe lediglich die subsidiär Schutzberechtigten, erklärte der Grünen-Innenexperte Volker Beck. Für die allermeisten Flüchtlinge seien Wohnsitzauflagen nach wie vor nicht zulässig. Die Organisation Pro Asyl sieht hohe Hürden, die das Gericht für eine Wohnortzuweisung definiert habe. dpa/nd
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