Hohe Hürden für Wohnsitzpflicht

Europa-Gerichtshof lässt Probleme bei Integration als Grund zu

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Luxemburg. Migranten kann der Wohnsitz vorgeschrieben werden, wenn dies der Integration dienen soll. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland nicht als Asylbewerber anerkannt sind, aber sogenannten »subsidiären Schutz« genießen, weil ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht. Für Menschen aus dieser Gruppe, die soziale Leistungen beziehen, geben die Behörden den Wohnsitz vor. Die beiden Syrer hatten dagegen geklagt, weil in der EU das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes gilt. Die Richter erklärten nun, die Auflage könne gerechtfertigt sein - wenn die Personengruppe besonders mit Integrationsschwierigkeiten zu kämpfen hat. Ob dies der Fall ist, muss nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen. Die Bundesregierung erwägt eine Ausweitung der Wohnsitzauflage auch für anerkannte Flüchtlinge. Bislang gilt für Asylbewerber eine Zeit lang eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit (»Residenzpflicht«); anerkannte Flüchtlinge sind hingegen frei. dpa/nd Seiten 4 und 6

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