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Kritik am Gesetz zur Schwangerenberatung

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern befürchten eine Senkung der staatlichen Zuschüsse in der Schwangerenberatung. Der von der rot-schwarzen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf sehe eine Senkung der Mindestförderquote von 90 auf 80 Prozent vor. Das lasse eine Förderung auf bisherigem Niveau zu, in Zeiten knapper Kassen sei aber fraglich, ob das Land mehr gebe als vorgeschrieben. In einer Mitteilung vom Dienstag mahnte der Vorsitzende der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Martin Scriba, das Land zur Erfüllung seiner Pflichten. »Bei der Schwangerschaftsberatung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes«, betonte Scriba. Das Gesetz wird am Mittwoch erstmals im Landtag behandelt. dpa/nd

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