Karlsruhe urteilt über Oppositionsrechte
LINKE klagt vor Bundesverfassungsgericht / Partei will prüfen lassen, ob kleine Parteien ausreichend Kontrollrechte haben / Richterspruch am 3. Mai erwartet
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 3. Mai sein Urteil zu den Rechten der Opposition im Bundestag verkünden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatte die Linksfraktion. Sie will klären lassen, ob die kleinen Parteien ausreichend Kontroll- und Oppositionsrechte haben.
Linke und Grüne stellen derzeit nicht einmal ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Die beiden Fraktionen sind also zu klein, um einen Untersuchungsausschuss einsetzen oder Gesetze in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Um ihnen mehr Rechte einzuräumen, hatten Union und SPD für die Dauer der Wahlperiode zwar die Geschäftsordnung des Bundestags erweitert. Der Linkspartei geht das aber nicht weit genug. Sie fordert eine Änderung des Grundgesetzes. (Az.: 2 BvE 4/14) dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.