Stadt und Bank streiten vor BGH über Verluste aus Zinswetten
Karlsruhe. Der Streit zwischen einer kleinen nordrhein-westfälischen Stadt und einer Bank um Millionenverluste aus hochriskanten Zinswetten geht wahrscheinlich zurück zum Oberlandesgericht (OLG) Köln. Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs muss teilweise neu verhandelt werden. Allerdings habe die Landesbank WestLB bei den Geschäften wohl gegen Aufklärungspflichten verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in der Verhandlung in Karlsruhe (Az.: XI ZR 425/14). Das Städtchen Hückeswagen hatte sich seit 2006 mehrfach auf riskante Swapgeschäfte mit der WestLB eingelassen, will für die Verluste aber nicht mehr zahlen. Kern der Auseinandersetzung ist, ob die Bank die Stadt darüber aufklären musste, dass die Marge der Bank mindestens 2,9 Prozent des Bezugsbetrags ausmachte. Das OLG Köln hatte der Stadt mit ihrer Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der abgewickelten WestLBrecht gegeben. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.