Polizei kassiert Geflüchtete ab

Beamte behielten 2015 rund 350 000 Euro von Schutzsuchenden ein

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Flucht in die Bundesrepublik ist teuer. Haben Schutzsuchende dennoch Geld über, wird es nach der Ankunft nicht selten konfisziert - von deutschen Polizeibeamten.

Berlin. Die Bundespolizei hat Flüchtlingen im vergangenen Jahr nach vorläufigen Berechnungen rund 350 000 Euro abgenommen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der LINKEN-Bundestagsfraktion hervor. Da noch nicht alle Kostenakten beim Bundespolizeipräsidium eingegangen seien, stehe die endgültige Summe aber noch aus. Die Behörden von Bund und Ländern dürfen von Asylsuchenden sogenannte Sicherheitsleistungen einbehalten, um Ausgaben für den Aufenthalt und eine mögliche Abschiebung zu decken.

Bei dem eingezogenen Vermögen handelt es sich laut Ministerium vor allem um Barmittel, die täglich auf ein Verwahrungskonto bei der Bundeskasse überwiesen würden. Sicherheitsleistungen in Form von Sachwerten würden wegen des hohen Verwaltungsaufwands nur selten verlangt. Bei einer Einreise dürfen Asylsuchende einen Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro Person behalten.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte die Sicherheitsleistungen als »äußerst problematisch«. Es handele sich »faktisch um umfangreiche Beschlagnahmungsaktionen«. Die Schutzsuchenden müssten nicht nur fast ihr gesamtes Bargeld abgeben. »Es kann ihnen vielmehr auch jegliches sonstige Vermögen abgenommen werden, wie etwa Schmuck oder Telekommunikationsgeräte«, erklärte Jelpke. Zwar spreche nichts dagegen, dass »die wenigen Vermögenden unter den Flüchtlingen zu ihrer Versorgung beitragen - sie kommen ja in der Regel auch hierher, um selbstbestimmt zu leben«, fuhr sie fort. »Das wird aber gerade verhindert, wenn man ihnen nur einen Selbstbehalt von wenigen hundert Euro lässt.« Außerdem sei »extrem fragwürdig«, die Kosten für eine Abschiebung schon dann einzuziehen, wenn noch nicht einmal über das Asylgesuch entschieden sei. AFP/nd

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