Ausnahmezustand auch bei Fußball-EM

Frankreich verlängert abermals Sicherheitsmaßnahmen / CDU will heimkehrende Terroristen ausbürgern

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In Frankreich werden weitere islamistische Anschläge befürchtet - Ziel könnte die Fußball-EM im Juni sein. Deshalb will Paris den Ausnahmezustand bis nach dem Turnier verlängern.

Paris. Wegen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft will die französische Regierung den noch bis Ende Mai bestehenden Ausnahmezustand um zwei zusätzliche Monate verlängern, sagte Premierminister Manuel Valls am Mittwoch im Radiosender France Info. Der Regierungschef betonte, dass man sichere Bedingungen garantieren wolle. Zudem wolle man das Sportereignis, das zwischen dem 10. Juni und dem 10. Juli stattfindet, als eine Art Party gestalten, betonte Valls.

Aktuell führten Sicherheitskräfte eine Anti-Terror-Übung am Pariser Bahnhof Montparnasse durch. Dabei wurde das Zusammenwirken von Sicherheits- und Katastrophenhilfskräften geübt. Auch deutsche Polizisten sollen beim Schutz des Turniers helfen. Paris habe laut Bundesinnenministerium Unterstützung angefordert. Dies sei bei solchen Großereignissen nicht ungewöhnlich, hieß es in Berlin. Voraussichtlich würden 13 deutsche Spezialisten zum Einsatz kommen.

Der Ausnahmezustand in Frankreich, der bereits zwei Mal verlängert worden ist, war nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris ausgerufen worden. Damals hatten islamistische Attentäter 130 Menschen ermordet.

Nach einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« gibt es in der CDU-Führung angeblich Überlegungen, neue gesetzliche Möglichkeiten für den Kampf gegen Terrorismus zu schaffen. Der Bundesfachausschusses »Innenpolitik« der Regierungspartei hat in einem Beschluss über die Bekämpfung von Islamismus und Salafismus festgehalten, der Staat müsse »mit aller Härte« dann vorgehen, »wenn ausgereiste Extremisten aufgrund von Gewalterfahrungen enthemmt und weiter radikalisiert nach Deutschland zurückkehren wollen«. Es müsse den Terroristen klar sein, »dass es dann keinen Weg zurück nach Deutschland geben kann«. Wer sich als Terrorist »gegen die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung« gestellt habe, verwirke seinen »Platz« in der deutschen Gesellschaft. »Daher ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Deutschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die im Ausland für eine terroristische Vereinigung kämpfen, wichtig. Hierzu bedarf es einer Erweiterung des Staatsangehörigkeitsgesetzes um einen entsprechenden Tatbestand«, zitiert die »FAZ«.

In der Union mehrt sich auch Unmut gegen die am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. Er könne einige Bedenken des Gerichts »nicht teilen«, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), weil sie »den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht erleichtern«. »Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Behörden in Deutschland und mit unseren internationalen Partnern muss erhalten, ja noch ausgebaut werden.« Denn dies sei ein Schlüssel im Anti-Terror-Kampf. hei/Agenturen

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