Krebskranker Bauer unterliegt vor Gericht

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Metz. Ein nach dem Einsatz von Pestiziden an Blutkrebs erkrankter französischer Landwirt ist mit seiner Forderung nach Schadenersatz vor Gericht gescheitert. Das Berufungsgericht der Stadt Metz wies die Klage des 58-Jährigen am Donnerstag ab. Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Erkrankung des Landwirts durch die in Pestiziden enthaltene Chemikalie Benzen verursacht worden sei, urteilten die Richter. 2006 erkannte Frankreichs Sozialkasse den Blutkrebs als eine Berufskrankheit des Landwirts an. Weil auf der Verpackung der Pestizide der Hinweis auf Benzen ebenso fehlte wie auf notwendige Schutzmaßnahmen, wurde Dominique Marchal zudem eine Entschädigung aus einem staatlichen Garantiefonds zugesprochen. AFP/nd

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