Folgenreicher Erbstreit zweier Brüder
Die Begriffe »Ernestiner« und »Albertiner« gehen auf die wettinischen Brüder Ernst und Albrecht von Sachsen zurück, die aufgrund von Erbstreitigkeiten ihre Besitzungen 1485 teilten. Dem ernestinischen als dem älteren Zweig des Fürstenhauses fielen die Gebiete um Gotha und Eisenach im Westen zu, im Süden die thüringisch-fränkischen Besitzungen um Coburg, im Osten die Regionen um Weimar, Jena, Saalfeld und Altenburg. Nordöstlich von Altenburg reichte ihr Gebiet bis weit über die Residenzen Torgau und Wittenberg hinaus. Der Schutz des Luthertums war stets ein zentraler Aspekt zur Demonstration dynastischer Legitimität. Die Ernestiner förderten Kunst, Wissenschaft und Bildung nachhaltig und legten die Basis für eine vielfältige Kulturlandschaft. epd/nd
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