Haftstrafen für Anschlag auf Flüchtlingsheim

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Dresden. Im Prozess um den Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Meißen sind die beiden Angeklagten zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die beiden Männer bleiben wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch im Gefängnis. Sie sitzen bereits seit Dezember in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung höhere Haftstrafen gefordert. Sie prüft nun eine Revision. epd/nd

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