Datenschutz an Schulen hat große Lücken

Kontrollen im Nordosten zeigen ernste Probleme

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Schwerin. Bei der Nutzung des Internets im Schulalltag gibt es offenbar ernste Lücken beim Datenschutz. Die Auswertung einer landesweiten Umfrage und stichprobenhafte Kontrollen an 18 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ließen den Schluss zu, dass die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen an den meisten Schulen »als kritisch einzuschätzen ist«, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert in dieser Woche in Schwerin.

Das fange schon bei der Sicherung von Büro- und Computerräumen vor Einbrüchen an. »Wenn es Zensuren für den technischen Datenschutz gäbe, könnte es nur ein Mangelhaft geben«, so Dankert. Er räumte ein, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Städten und Kreisen als Schulträgern und dem Bildungsministerium mit der Personalhoheit die Umsetzung eines wirkungsvollen Datenschutzes erschweren.

Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen schlägt Dankert unter anderem eine Überarbeitung des Schulgesetzes vor, um aktuelle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verankern. Zudem sollten die Schulen mehr Geld bekommen, damit sie den technischen Datenschutz verbessern können und die Datenschutz-Verantwortlichen in den Schulen regelmäßig geschult werden. Auch die Vorgaben für die dienstliche Nutzung privater Computer der Lehrer müssten neu geregelt werden, um Mindeststandards festzulegen, fordert Dankert.

Derzeit drängten viele neue Programme für Unterrichtsgestaltung und Schulverwaltung auf den Markt. »Deshalb ist jetzt auch der Zeitpunkt gekommen, das Thema anzugehen«, betonte der Datenschützer. Es müsse klare Regeln für die Schulen geben. Die Orientierung auf zertifizierte Software sei dabei ein richtiger Weg. Damit solle auch sichergestellt werden, dass die Programme nicht genutzt werden, um Profilbilder von Schülern zu erstellen oder deren Leistungsbewertung einzusetzen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Andreas Wellmann, sagte dazu, Gemeinden und Landkreise als Schulträger hätten ein großes Interesse an sicheren Datennetzen, sicherer Software und bestmöglicher Wahrung des Datenschutzes.

An Musterschulen sollten nun die technischen und organisatorischen Erfordernisse des Datenschutzes erarbeitet werden. Danach könne entschieden werden, wer welche Aufgaben künftig zu verantworten hat, welche Rechtsänderungen erforderlich sind und wie dies künftig finanziert werden soll. Thomas Jackl vom Bildungsministerium rechnet damit, dass praktikable Modelle in etwa fünf Jahren vorliegen werden. Mit dem neuen Schulrechtsportal stehe Schulleitern aber schon jetzt eine Plattform auch für datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Verfügung. dpa/nd

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