Bachmann muss 9600 Euro zahlen
Pegida-Gründer hatte Flüchtlinge als »Gelumpe« verunglimpft
Dresden. Im Prozess um rassistische Äußerungen über Flüchtlinge ist der Gründer der rassistischen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden erlegte dem 43-Jährigen am Dienstag eine Geldstrafe von 9600 Euro auf. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Der Anklage zufolge soll Bachmann im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als »Gelumpe«, »Viehzeug« und »Dreckspack« beschimpft haben. Nach Überzeugung der Verteidigung stammten die Einträge von einem Unbekannten. Es war nicht die erste Verurteilung von Bachmann. Er ist wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestraft. Eine letzte Bewährungsstrafe war im vergangenen Oktober ausgelaufen.
Pegida mobilisiert seit Oktober 2014 fast wöchentlich zum Protest gegen die Asylpolitik der Bundesregierung in die Dresdner Innenstadt. Agenturen/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.