Mehr Kontrolle wäre besser
Aert van Riel über das Urteil des Verfassungsgerichts zu Oppositionsrechten
Eigentlich sollte eine Große Koalition in der Parteiendemokratie die Ausnahme sein. Doch seit einigen Jahren regiert bereits das zweite Bündnis aus Union und SPD in kurzer Zeit hintereinander. An diese Verhältnisse müssen auch die Rechte der kleinen Oppositionsparteien angepasst werden. Deren Stärkung hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Linksfraktion nun allerdings zurückgewiesen. Die Kontrollmöglichkeiten der Opposition bleiben somit eingeschränkt.
Die Verfassungsrichter gingen in ihrer Urteilsverkündung davon aus, dass auch Abgeordnete aus dem Koalitionslager im Einzelfall gegen die Regierung opponieren können. Deshalb seien die Minderheitenrechte nicht auf die Opposition beschränkt. Das entspricht dem Grundgesetz, wonach Parlamentarier nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Doch die Realität sieht anders aus. Abgeordnete stehen unter Druck, sich loyal zu verhalten. Der eigenen Regierung würden nur wenige von ihnen Schaden zufügen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Oppositionsrechte in der nächsten Legislaturperiode erneut vom Gutdünken einer Großen Koalition abhängen werden, die diese wieder teilweise in die Geschäftsordnung des Bundestags schreiben könnte. Dieses Abhängigkeitsverhältnis verträgt sich nicht gut mit den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie.
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